Aufgrund verbesserter Förderrahmenbedingungen ist es gelungen rund 1.000 zusätzliche Adressen in das laufende Ausbauprojekt zu integrieren. Damit rückt das Gesamtziel des Vorhabens, die Realisierung von hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen für Bürger und Gewerbetreibende im gesamten Stadtgebiet, wieder ein Stück näher.
Das aktuell in Umsetzung befindliche Förderprojekt hat zum Ziel die sogenannten „weißen NGA-Flecken“ im Stadtgebiet zu beseitigen. Dabei handelt es sich um Gebiete, in welchen bisher nur Internetanschlüsse mit Downloadraten von weniger als 30 Mbit/s vorhanden sind. Aufgrund des Ausbaus mit durchgehender Glasfasertechnik von den zentralen Netzknoten bis zum Hausabschlusspunkt (FTTB), stehen nach Abschluss des Vorhabens für die betroffenen Haushalte Geschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s, also mehr als dem dreißigfachen der heute verfügbaren Datenrate, zur Verfügung.
Bei der Erschließung dieser „weißen Flecken“ kommt es in vielen Bauabschnitten dazu, dass die neu entstandene Trasse auch an Adresspunkten vorbeiführt, welche oberhalb einer Versorgungsgeschwindigkeit von 30 Mbit/s liegen und damit im „weiße Flecken“-Programm nicht unter Zuhilfenahme von Fördermitteln angebunden werden können. Um erneute Schwarzdeckenaufbrüche und doppelte Tiefbauarbeiten zu vermeiden, wurde bereits bei der Projektierung des Großprojektes darauf geachtet, dass die Leerrohre und Materialkomponenten so dimensioniert werden, dass perspektivisch auch diese Anschlussnehmer mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden können. Dieses als „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ bezeichnete Planungsvorgehen trägt auch dem Leitgedanken der EU-Kostensenkungsrichtlinie Rechnung, demzufolge synergetischen Maßnahmen genutzt werden sollen, um ein erneute Grabenöffnung zu vermeiden. Dadurch ist ein zielgerichteter und sparsamer Einsatz der öffentliche Mittel gewährleistet.
Aufgrund einer Novellierung der Förderkonditionen ist es nun möglich die Vortriebsadresspunkte, welche bisher nur durch vordimensionierte Reservekapazitäten und Anschlussmöglichkeiten bis maximal zur Grundstücksgrenze berücksichtigt werden konnten, als Upgrade über einen Änderungsantrag in die vollständige Förderung der Weiße-Flecken-Gebiete aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese bereits ausgebauten oder geplanten Vortriebadressen, noch nicht mit einer zuverlässigen Versorgung von min. 100 Mbit/s ausgestattet sind und damit unter die Definition der „grauen Flecken“ fallen. Für die fast 1.000 Adressen auf welche diese Voraussetzung zutrifft, wurde ein Änderungsantrag zur Aufstockung der Fördermittel eingereicht. Die im Projekt enthaltenen Förderadressen können auf einer Webkarte, unter der Rubrik Projekt, eingesehen werden. In der Zwischenzeit liegen für das Vorhaben aktualisierten Förderbescheide in einem Gesamtvolumen von rund 18 Mio. € vor. Die Maßnahme wird jeweils zur Hälft aus Mitteln des Bundes bzw. Landes finanziert. Das Eisenacher Pilotprojekt ist das einzige seine Art in Thüringen, welches bisher ein Upgrade für die Erschließung zusätzlicher „grauer Flecken“ realisieren konnte.